Dienstag, 30. Dezember 2014

Das Operationskontinuum

Graphische Darstellung wie ein Einsatz der Schweizer Armee als Operation phasiert werden kann.

XPS-Dokument
PNG-Bild 

Siehe auch: Von der Strategischen Klammer.




Grundsätzlich wird jeder Armeeeinsatz in Operationsphasen unterteilt. Hält man als strategisches Ziel den Beitrag der Armee zur Erfüllung der beiden Bundesgarantien "Schutz von Bestand und Gebiet der Kantone" und "Schutz der verfassungsmässigen Ordnung der Kantone" vor Augen, verfolgt jede Operationsphase selbst ein definiertes Ziel, dessen Erreichen die Folgephase initiiert.


Operationsphase
Operatives Ziel
Im Zentrum militärischer Überlegung
In der normalen Lage absolvieren Trp Kö und Formationen ihre regulären Fortbildungsdienste gem Aufgebotstableau.
Erreichen der Grundbereitschaft;
Stärkung der Vertrauens- und Glaubwürdigkeit der Armee.
VUM und Spontanhilfeeinsätze;
Schutz kritischer Infrastruktur (SKI) mit Schg mittels Wirkmitteln  der Op Sphären Cyber, EM und Info.
Phase 0
Mobilmachung
Auftragszugeschnittene Truppenzusammenstellung (Force Generation) gem Op Plan;
Erreichen der Einsatzbereitschaft.
SKI mit Wirkmitteln Boden und Luft defensiv und stabilisierend verstärken / ergänzen.
Phase 1
Unterstützung und dissuasive Präsenz
Gewalteindämmung und Deeskalation;
Operative Täuschung.
Wie Phase 0
Phase 2 und 3
Defensive und Offensive
Gegnerischer Angriff abwehren und gegnerische Kräfte zurückwerfen.
Vernichtung des gegnerischen Widerstandswillens resp. physische Vernichtung des Gegners.
Phase 4 und 5
Stabilisierung und Unterstützung
Milderung der aufgrund der Kampfhandlungen verursachten Schadensauswirkung;
Deeskalation
Wideraufbau / Instandsetzung kritischer Infrastruktur
Phase 6
Demobilmachung
Wiedereingliederung der Ada in die Zivilgesellschaft
SKI mit Schg mit Wirkmitteln  der Op Sphären Cyber, EM und Info.



Strategische Pyramide

Graphische Darstellung wie der Einsatz der Schweizer Armee verortet werden kann.

XPS-Dokument 
PNG-Bild

Siehe auch: Von der Strategischen Klammer.




Das Prinzip der Subsidiarität ist im föderalistisch organisierten Bundesstaat Schweiz politische und gesellschaftliche Maxime zur Aufteilung der Staatsgewalt und für die Kompentenzaufteilung zwischen Bund und Kantone. Danach sollen bei staatlichen Aufgaben grundsätzlich zuerst Gemeinde und Kanton für die Lösung und Umsetzung zuständig sein, während der Bund zurückzutreten hat. Erst falls die untergeordnete politische Ebene überfordert ist, soll die übergeordnete Ebene tätig werden. Diese kann sich der Aufgabe ganz annehmen und erledigen oder die untergeordnete politische Ebene bei der Erledigung unterstützen.
Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Bundeskompetenzen in der Bundesverfassung einzeln und vollständig aufgezählt werden müssen. Der Bund übernimmt überdies nur Aufgaben, die einheitlich geregelt werden müssen. In allen anderen Bereichen sind automatisch die Kantone zuständig. Dies bedeutet konkret:
  • Neu anfallende staatliche Aufgaben fallen zunächst immer in den Kompetenzbereich der Kantone;
  • neue Bundeskompetenzen können nur durch eine Bundesverfassungsrevision begründet werden und sind damit dem Referendum unterstellt;
  • Dieses System der Kompetenzaufteilung kennt keine Lücken.
Der Bund garantiert:
  • Schutz der verfassungsmässigen Ordnung der Kantone. Der Bund greift ein, wenn die Ordnung in einem Kanton gestört oder bedroht ist und der betroffene Kanton sie nicht selber oder mit Hilfe anderer Kantone schützen kann.
  • Schutz von Bestand und Gebiet der Kantone.
Der Einsatz der Armee ist Bundessache. Die Armee ist sozusagen ein Vollzugsorgan der zivilen Behörde auf Bundesebene, um die eben genannten Bundesgarantien zu gewährleisten.
Die Kantone stellen Mittel für den Vollzug der ihnen übertragenen staatlichen Aufgaben bereit, die für die Bewältigung der Normallage ausgelegt sind.
Mögliche Belastungsspitzen sollen dabei grundsätzlich mittels zwischenkantonaler Zusammenarbeit (Konkordate) abgedeckt werden.
Sollten dennoch zusätzliche Bedürfnisse an geeigneten Mitteln im personellen Umfang und/oder besonderer Fähigkeiten entstehen, so gelangen die Kantone an den Bund.
Die Armee unterscheidet zwischen sechs Operationssphären, in denen militärische Kraft entfaltet wird: Boden, Luft, Weltraum, elektromagnetischer Raum, Cyberraum und Informationsraum.
Das Heer versteht sich als eigentlicher Kompetenzträger der Operationssphäre Boden. Im Gegensatz zu allen anderen Operationssphären, kann der Bund seine Einsatzverantwortung über militärische Mittel einzig derjenigen der Operationssphäre Boden im Sinne der Subsidiarität an die Kantone delegieren.

Mit dem de facto Wegfall von kantonalen Formationen fehlen den Kantonen eigene militärische Bodenverbände, über die sie auf ihrem Gebiet verfügen könnten. Bei anfallendem Bedarf an militärischen Leistungen müssen Kantone deshalb ihre Gesuche um Unterstützung an den Bund richten. Diese Unterstützungsgesuche durchlaufen den Weg über die Territorialdivision zur Armeeführung. Auf Bundesebene werden die Unterstützungsgesuche im strategischen und operativen Kontext beurteilt. Kommt die oberste Führungsebene zum Schluss, dass die Problemstellung auf untergeordnete Ebene (Kanton) gelöst werden kann und der Bund einzig unterstützend tätig werden soll, werden den Gesuchen stattgegeben, ein Kommandant subsidiärer Einsatz bestimmt und diesem gewisse Truppenteile unterstellt. Dabei delegiert der Bund gleichzeitig seine Einsatzverantwortung über diese Truppenteile an die nächst tiefere politische Ebene (Kanton).

Andere Bundesstellen ersuchen das VBS mittels Amtshilfegesuch um Unterstützung (zB Ustü GWK).
Das Prinzip der Subsidiarität vereinigt in sich auch die Möglichkeiten, in denen die oberste zivile Behörde (Bund) ihre Einsatzverantwortung über das Vollzugsorgan "Armee" mit Auflagen an die Kantone delegiert (Stabilisierung) oder wenn nötig vollumfänglich in eigener Hand behält, um ihre auf Bundesebene übertragenen Hoheitsrechte verwirklichen zu können (Abwehr).
Erhält der Kanton die Einsatzverantwortung über die bezeichneten Formationen ohne Auflagen delegiert, obliegt es in seinem Ermessen, wie er die Verbände mit ihren Leistungen einzusetzen gedenkt. Stehen primär (gefechts)technische Leistungen im Vordergrund wie zum Beispiel beim Einsatz von Spezialmaschinen oder bei Schutzaufgaben zur Entlastung von Polizeikräften, kann die bezeichnete zivile Behörde ihre vom Bund zur Verfügung gestellten militärischen Mittel ihren eigenen angestammten Vollzugsorganen (Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz etc.) zuweisen. In diesem Fall erhält der Truppenkommandant von seiner militärisch vorgesetzten Stelle in der Regel einen weitgefassten Auftrag im Sinne von:
  • Ist dem Kanton xy zur Zusammenarbeit zugewiesen;
  • Hält sich bereit, die zivilen Behörden des Kantons xy zu unterstützen.
Werden militärische Verbände zum Zwecke der Stabilisierung eingesetzt, so verbleibt die Einsatzverantwortung grundsätzlich auf Stufe Bund. Dort wo sinnvoll wird der Bund die Einsatzverantwortung mit Auflagen an Kantone delegieren. Auflagen werden Bereiche umfassen, die zur Erreichung angestrebter Wirkungsentwicklung eingesetzter Verbände unablässig sind. So hat die bezeichnete Behörde den Truppenkommandanten auf derselben Stufe wie ihre anderen angestammten Vollzugsorgane zu führen. Die Truppe ist in ihrer Integrität zu belassen. Räume, die zur taktischen Kraftentfaltung benötigt werden, fallen für die dafür notwendige Zeitdauer in den Verantwortungsbereich des militärischen Kommandanten. Nur so kann der militärischer Kommandant, die zur Auftragserfüllung notwendigen taktischen Verfahren anwenden.
Der Bund bezeichnet in jedem Fall einen HSO als Kommandanten, der in seiner Führungsverantwortung alle anfallenden notwendigen koordinierenden Massnahmen auf seiner Stufe mit der entsprechenden zivilen Behörde trifft. Der Truppenkommandant erhält von seiner militärisch vorgesetzten Stelle in der Regel einen taktisch bindenden Auftrag im Sinne von:
  • Stabilisiert seinen Raum.
Setzt der Bund die Armee ein, um die ihm übertragenen Hoheitsrechte im Sinne der Bundesgarantie im Rahmen der Abwehr durchzusetzen, wird der Bund die Einsatzverantwortung dafür nicht an die Kantone delegieren, sondern in seiner Hand behalten.
Der Truppenkommandant erhält von seiner militärisch vorgesetzten Stelle taktisch bindende Aufträge. Im Abwehrdispositiv erhalten militärische Kommandanten als Vertreter des Bundesvollzugsorgans Armee in ihren zugewiesenen Abschnitten die für die taktische Leistungserbringung bis in hin zur Kampfführung notwendige räumliche Einsatzverantwortung.







Mittwoch, 13. August 2014

Norwegian Swarm: How Unique National Doctrines Contribute to a more Flexible NATO

Sebastian Langvad is a cadet at the Norwegian Military Academy.

Langvad, Sebastian, “‘Norwegian Swarm: How Unique National Doctrines Contribute to a more Flexible NATO”, Military Operations, Volume 2, Issue No. 3, Summer 2014, pages 13-15.

https://www.tjomo.com/article/43/Norwegian_Swarm_How_Unique_National_Doctrines_Contribute_to_a_more_Flexible_NATO/

Donnerstag, 8. Mai 2014

Kahlschlag von oben

Philipp Gut, Weltwoche Nr. 19/2014.

Die Schweizer Armee kann Land und Bevölkerung nicht mehr verteidigen. Es fehlt an Truppen und Waffen. Jetzt wird auch noch die militärische Infrastruktur zerstört. Die Schwäche ist gewollt: Bundesrat und Militärführung haben die Armee systematisch von oben demontiert.

Als Mitte Februar ein äthiopisches Passagierflugzeug in Schweizer Hoheitsgebiet entführt wurde, blieben die Kampfjets der Luftwaffe am Boden. Der Grund: Sie fliegen nur zu Bürozeiten. Die Episode sorgte weitherum für Aufsehen – und für Spott. Nicht nur im Inland, sondern auch und vor allem im Ausland. «Die Schweiz erobern? Versuchen Sie es vor acht oder nach fünf», titelte trefflich die Nachrichtenagentur Bloomberg.

Der Vorfall wirft – kurz vor der Abstimmung über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom schwedischen Typ Gripen – ein Schlaglicht auf den Zustand der Schweizer Armee. Tatsache ist: Die Lage ist dramatischer, als die spöttischen Kommentare über die Bürozeiten-Krieger ahnen lassen. Die Armee ist ihrer Kernaufgabe nicht gewachsen: Sie kann Land und Bevölkerung nicht mehr verteidigen.

Das gibt selbst der verantwortliche Bundesrat und Wehrminister Ueli Maurer (SVP) zu. Den Verfassungsauftrag, die Bevölkerung vor einem feindlichen Angriff zu schützen, könne die ­Armee nicht mehr wahrnehmen, sagte Maurer gegenüber der Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift. Und in der Weltwoche (Nr. 12/14) sagte der Verteidigungsminister kürzlich, erst in einigen Jahren sei die Armee wieder zu «zwei Dritteln» einsatzfähig. Mit andern Worten: Heute und bis auf weiteres ist sie nicht einmal das. Wir unterhalten eine Armee, auf die im Ernstfall – und darauf kommt es an – kein Verlass wäre.

Durchschlagende Wirkungslosigkeit

Die akute Schwäche der Schweizer Armee ist nicht unglücklichen äusseren Umständen zuzuschreiben – sie ist gewollt. Bundesrat, ­Armeeführung und Parlament haben sie ­bewusst und mutwillig herbeigeführt. Innert weniger Jahre hat sich der Zustand der einst stolzen und ringsum anerkannten Streitkraft zu durchschlagender Wirkungslosigkeit verschlechtert. Die Selbstdemontage hält bis ­heute an.

Die grosse Zäsur markieren das Ende des Kalten Kriegs und der Berliner Mauerfall von 1989. Im Zweiten Weltkrieg und in den Jahrzehnten danach verdiente sich die Schweizer Armee den Respekt des Auslands – und zwar auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs. Der Nationale Sicherheitsrat der Vereinigten Staaten bezeichnete die Schweiz 1951 in einem geheimen Bericht als das Land mit der «grössten Verteidigungsfähigkeit» in Europa. Der Wehrwille sei hervorragend («formidable»). Zu ähnlichen Schlüssen kam später auch die militärische Aufklärung der Nationalen Volks­armee der kommunistischen DDR. Ein Angriff auf die Schweiz würde «starke Kräfte» binden und «hohe Verluste» verursachen. Es gebe «keinen Grund zur Annahme, dass die Schweiz nicht entsprechend den Planungen für den Verteidigungsfall und Besetzungsfall handeln würde». Daher sei «ein Angriff auf die Schweiz rational nicht nachzuvollziehen».

Hoffnung auf den ewigen Frieden

Bis zur Jahrhundertwende hatte die Schweiz im Urteil anderer Staaten eine der schlagkräftigsten und bestausgerüsteten Armeen des Kontinents. Einige Besonderheiten verschafften ihr Vorteile auch gegenüber nominell überlegenen Angreifern. Sie verfügte über starke konventionelle Verteidigungsmittel und verstärkte deren Nutzen durch strategisch optimale Geländeausnützung. Das Milizsystem garantierte im Ernstfall eine beeindruckende Truppenstärke – bis 1995 waren es gegen 800 000 Mann.

Auch die permanente Einsatzfähigkeit ­fusste kongenial auf dem Milizgedanken: Jeder Soldat hatte Uniform, Gewehr und Munition zu Hause (Letztere, um sich bei Bedarf bis zum Ort des Einrückens durchzukämpfen). Und jeder Soldat wusste, wohin er bei einer Mobilmachung gehen musste: Er war einer Einheit zugeteilt, die wiederum über eigenes Material verfügte, das die Kompanien in Eigenverantwortung pflegten und zu dem nur sie Zugriff hatten. Dank diesem dezentralen System – Fachleute sprechen vom «Holprinzip» – war die gesamte Schweizer Armee innert 48 Stunden marschbereit. Davon ist sie heute – bei weit geringerer Truppenstärke – meilenweit entfernt.

Schuld daran ist eine Reihe von Reformen, die seit Mitte der 1990er Jahre von ganz oben eingeleitet wurden.

Was die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) verpasste, besorgten Regierung und Armeespitze ironischerweise selber mit Erfolg: Sie bauten die Schweizer Armee bis zur Einsatzunfähigkeit ab.

Nach dem unerwarteten Ende des Kalten Kriegs brach in Europa eine kollektive Euphorie aus, die Hoffnungen auf ewigen Frieden nährte und die auch den Bundesrat und die Schweizer Armeeführung erfasste. Der Ernstfall, für den Generationen geprobt hatten, spielte keine ernsthafte Rolle mehr.

Die ideologischen Grundlagen dieser Selbstdemontage einer wehrhaften Schweiz finden auf ganzen 21 Seiten Platz. Festgehalten sind sie im Bericht der Studienkommission für strategische Fragen, die der Diplomat ­Edouard Brunner präsidierte (darum spricht man auch vom Brunner-Bericht, der Öffentlichkeit am 26. Februar 1998 vorgelegt). Mit in der Kommission sassen so prominente Zeitgenossen wie der spätere Deutsche-Bank-Chef Joe Ackermann oder Christoph Blocher, der als Einziger Gegensteuer gab und öffentlich Kritik am Brunner-Bericht übte.

Dieser atmet den Geist, der in den neunziger Jahren durch Bundesbern wehte. Grössere Kriege in der Welt schloss die Brunner-Kommission kategorisch aus; die «immer engere Integration der Völker Europas» schaffe einen kontinentalen Friedensraum, in dem das Verteidigungskonzept der Schweiz überholt und unnötig geworden sei. Stattdessen empfahl die Kommission die Anbindung: Die Schweiz solle der EU und der Nato beitreten. Die bewaffnete Neutralität, an der über 90 Prozent der Bürger festhielten, sei nur noch ein Hindernis. «Wir haben uns, neben der Teilnahme an der Partnerschaft für den ­Frieden, auch in unseren Strukturen, unserer Doktrin und unserer Rüstung bereits der Nato angenähert», heisst es im Bericht.

Verteidigen? Nur noch in der Theorie

Das genüge allerdings nicht. «Die Kommis­sion empfiehlt, dass unser Land in seinem wohlverstandenen Eigeninteresse seine Zurückhaltung gegenüber internationalen Engagements ablegt.» Internationalismus pur: Die Schweizer Armee solle im Ausland aktiv werden («Schweizer Solidaritätskorps»). Eine autonome Verteidigung hielten die Experten hingegen für überholt. Das Konzept der Gesamtverteidigung, das auf die Selbstbehauptung des souveränen Landes zielte, entspreche «nicht mehr der Bedrohungslage». Und falls der unwahrscheinliche Fall doch eintrete, gebe es eine Vorwarnzeit von mindestens zehn Jahren («ein Jahrzehnt oder mehr»). Noch in seiner Lagebeurteilung 2013 hält der Bundesrat an dieser «Vorwarnzeit von 10 Jahren» fest.

So optimistisch das heute in Zeiten des ­Ukraine-Konflikts, der Krise der EU und angesichts der zahllosen Kriege in der ganzen Welt klingt – der Brunner-Bericht blieb nicht unverbindliches zeitgeistiges Gedankenspiel. Auf seiner Basis wurde die Schweizer Armee in den folgenden Jahren auf Nato-Tauglichkeit umgepolt und in mehreren, beschönigend «Reform», «Entwicklungsschritt» oder «Weiterentwicklung» genannten Abbauprogrammen in ihrer Potenz beschnitten.

Auch die grossen Sicherheitspolitischen ­Berichte des Bundesrats, die in den Jahren 2000 und 2010 erschienen, übernahmen die neue Leitidee, gemäss der die Schweizer Armee die Schweiz und ihre Bewohner gar nicht mehr wirklich zu schützen brauche. Man unterschied Praxis und Theorie: Es genüge, wenn die Armee wisse, wie sie nach einer «längeren Vorbereitungsphase» wieder verteidigen ­könne, schreibt die Regierung im Sicherheitspolitischen Bericht 2010.
Man reibt sich die Augen. Sagt der Bundesrat den Polizisten, die einen Raubüberfall ­verhindern wollen, es genüge, wenn sie wüssten, wo die nächstgelegene Pistolenfabrik steht? Was komisch bis absurd klingt, ist ­offizielle Doktrin geworden: An die Stelle der (realen) «Verteidigungsfähigkeit» ist die (theoretische) «Verteidigungskompetenz» getreten. In Armeekreisen spricht man auch vom «Pouvoir-faire» im Gegensatz zum «Savoir-faire». Im Klartext: Die Schweizer Armee kann nicht, was sie vordringlich tun müsste (nämlich die Unabhängigkeit und Freiheit des Landes und seiner Bewohner verteidigen). Aber sie weiss, wie sie tun müsste, um zu können, was sie nicht kann. Dies wäre dann allerdings – immer gemäss offizieller Doktrin – nur nach einem politischen Richtungsentscheid sowie einer Vorbereitungszeit von mehreren Jahren möglich (im Militärjargon «Aufwuchs» genannt).

Kennzeichen aller Reformen war der Abbau – an Mann, an Waffen, an Munition, an Infrastruktur. Einige Zahlen: Noch 1990 umfasste die Schweizer Armee einen Sollbestand von 625 000 Mann (effektiv waren es sogar 742 000; siehe Grafik, l.). Mit der Armee 95 wurde der ­Sollbestand auf 400 000 reduziert, mit der Armee XXI auf 200 000, und mit der laufenden «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) sollen es ab 2016 nur noch 100 000 sein. Das entspricht einer Reduktion um mehr als das Sechsfache innerhalb von zwei Jahrzehnten.

Der massivste Abbau wurde mit der Armee XXI eingeleitet, die direkt auf dem Brunner-Bericht und dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 fusste. Bundesrat Adolf Ogi (SVP) und Nachfolger Samuel Schmid (SVP, später BDP) setzten um. Die beiden Magistraten aus dem Kanton Bern strichen die Armee nicht nur personell, sondern auch bezüglich Rüstung und Ausrüstung bis zur Unkenntlichkeit ­zusammen. Kampfpanzer, Panzerhaubitzen, Fliegerabwehr-Lenkwaffen, mobile Artillerie und Kampfjets: Bei allen zentralen Waffensystemen wurden die Bestände um ein Mehr­faches reduziert.

Bundesrat bricht Versprechen

Im Hinblick auf die bevorstehende Gripen-­Abstimmung lohnt sich eine genauere Betrachtung der Luftwaffe. Noch Anfang der neunziger Jahre besass diese rund 300 Kampf­flugzeuge (siehe Grafik Seite 25, l.). Im Jahr 2002 wurden die Mirage-Aufklärungsjets ersatzlos ausser Dienst gestellt – womit die Fähigkeit zur Luftaufklärung verlorenging. Ab 2002 wurde auch die ursprünglich 110 Flugzeuge umfassende Flotte der Raumschutzjäger Tiger ersatzlos auf 54 Flugzeuge reduziert.
Die noch bestehenden Tiger sollen 2016 ausgemustert werden, unabhängig davon, ob der als sogenannter Tiger-Teilersatz vorgesehene Gripen in der Volksabstimmung vom 18. Mai durchkommt. Falls ja, besässe die Schweizer Luftwaffe mit den bestehenden F/A-18 zusammen dann 54 Flugzeuge. Bei einem Gripen-Nein wären es 22 Flugzeuge weniger, also ­lediglich noch 32. Im Vergleich mit den neunziger Jahren entspräche das einer Reduktion der Kampfjetflotte um beinahe den Faktor zehn. Experten gehen davon aus, dass sich mit einer solch dezimierten Luftwaffe (Flieger und Fliegerabwehr) der Luftraum nicht mehr verteidigen liesse.

Zudem: Auch der Schutz des unteren und mittleren Luftraums wurde weitgehend aufgegeben. Gemäss Berechnungen von Spezialisten kann heute nur noch ein Viertel der ursprünglichen Fläche abgedeckt werden. Ein Grossteil des Schweizer Territoriums bleibt ungeschützt. Angreifer herzlich willkommen.

Nun könnte man aus staatspolitischer Sicht einwenden, das Volk habe zumindest die folgenreiche Armee XXI an der Urne abgesegnet (2003). Dem ist tatsächlich so. Bloss versprach der Bundesrat damals etwas, was er nicht gehalten hat: Die Stimmbürger sagten ja zur ­Reform, weil die Regierung versicherte, die Schweizer Armee bleibe stark. Sie werde kleiner, aber effizienter und – dank moderner Ausrüstung und Bewaffnung – sogar noch schlagkräftiger. Eingetreten ist das Gegenteil. In den letzten Jahren ist kein einziges nennenswertes neues Waffensystem beschafft worden. Die Kampfkraft der Armee ist nicht gestiegen, sie hat weiter erheblich nachgelassen. Das Volk gab einer besseren Armee die Stimme. Bekommen hat es eine schlechtere, die nicht einmal mehr fähig ist, innert nützlicher Zeit zu mobilisieren und ihren Grundauftrag zu erfüllen.

Auch die Kosten spielten im Abstimmungskampf für die Armee XXI eine Rolle. Versprochen wurden Einsparungen durch den Abbau angeblich überflüssiger Waffen und unnötiger Infrastruktur. In Wirklichkeit hat sich das Preis-Leistungs-Verhältnis für den Bürger und Steuerzahler nicht verbessert. Zwar ist das ­Armeebudget, verglichen mit den Bundesausgaben, relativ gesunken (siehe Grafik, r.) – andere Bereiche wie das Soziale kosten heute ein Mehrfaches. Aber absolut beansprucht die ­dramatisch reduzierte Armee noch immer ungefähr gleich viel Geld wie die Armee 61, die ungleich grösser und kampfkräftiger war.

Der Abbau schreitet voran

Wie geht es weiter? Vor dem Hintergrund der ruinösen Schrumpfkur ist es schon als Fortschritt zu werten, wenn Verteidigungsmi­nister Ueli Maurer – aber passt dieses Wort überhaupt noch, wenn sich die Schweiz doch gar nicht mehr verteidigen will und kann? –, wenn der Chef des Verteidigungsdepartements (VBS) die klaffenden Lücken in der ­Deckung anspricht. Mit der Erneuerung der Luftwaffe wagt sich Maurer an einen ersten grösseren und notwendigen Schritt. Auch will er dafür sorgen, dass zumindest Teile der ­Armee ­wieder innert nützlicher Frist aufge­boten werden können.

Andere Punkte bleiben strittig. Armeechef ­André Blattmann sagt im Interview (nächste Seite), man strebe wieder dezentralere Strukturen der Mobilisierung an. Die Zentralisierung ­habe sich nicht bewährt. Das ist zweifellos ­richtig. Allerdings sieht das von Blattmann ­erwähnte sogenannte Stationierungskonzept weitere massive Abbauschritte vor, auch in den Regionen. Die umfassende Infrastruktur der Armee, die über Jahrzehnte zu einem engmaschigen und auf das Gelände abgestimmten Netz ausgebaut wurde, wird weiter verkleinert. Was wiederum negative Auswirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit hat. Denn am stärksten reduziert wird ausgerechnet die sogenannte Einsatzinfrastruktur, die im Kriegsfall bedeutsam ist.

Ein Beispiel sind die Militärflugplätze. Ihre Anzahl soll von ursprünglich sechzehn auf ­lediglich drei (Emmen, Payerne, Meiringen) reduziert werden. Im Ernstfall sind mehrere Pisten in unterschiedlichen Landesgegenden gemäss Luftwaffenexperten überlebenswichtig. Je geringer deren Anzahl, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass sie bereits in der Frühphase eines bewaffneten Konflikts durch einen gegnerischen Luftschlag ausgeschaltet werden. Doch selbst im Normalfall – und auch bei Anschaffung des Gripen – müsse befürchtet werden, dass die Luftwaffe ihre täglichen Aufgaben (Luftpolizeidienst, Luftraumüberwachung) bei bestimmten Wetterlagen mangels Ausweichflugplätzen nicht mehr erfüllen könne, so die zitierten Kritiker.

Darüber hinaus wird auch auf die gesamte Kampfinfrastruktur – von Festungsanlagen bis Panzersperren – «verzichtet», wie das VBS lapidar mitteilt. Damit gibt die Schweizer ­Armee einen ihrer stärksten Trümpfe aus der Hand, der ihre Abhaltewirkung glaubwürdig machte. Wohlgemerkt: Es geht nicht um den Erhalt eines Museums. Die alten Festungen aus dem Zweiten Weltkrieg sind längst liquidiert. Beseitigt werden jetzt auch die neuen Nachfolgeanlagen, die teilweise erst vor wenigen Jahren in Betrieb genommen worden sind und moderne, sogenannte selbstzielsuchende Munition verschiessen können.

Vom Kahlschlag bei der Infrastruktur betroffen ist weiter die Ausbildung (Waffen-, Schiess-, Übungsplätze), aber auch die Logistik. So soll von vier Militärspitälern nur noch eines übrigbleiben. Auf die Kosten wirkt sich diese erneute Grossliquidation nicht positiv aus, im Gegenteil. «Die Konzentration auf ­weniger Standorte verursacht initial einen ­Investitionsbedarf», schreibt das VBS. Ein­sparungen gibt es, wenn überhaupt, erst später. Alle diese Massnahmen sind nicht dazu ­angetan, das Vertrauen in den Wehrwillen der Schweizer Armee und ihrer politischen und militärischen Führung zu stärken.

Die Frage stellt sich: Wie passt das mit den ­Beteuerungen von VBS-Vorsteher Maurer und Armeechef Blattmann zusammen, die Einsatzfähigkeit der Armee wiederherzustellen? Die Antwort liegt beim Gesamtbundesrat und bei den verantwortlichen Strategen im Maurer-­Departement. Das erwähnte Stationierungskonzept, das zum Projekt «Weiterentwicklung der Armee» gehört, wurde durch den Sicherheitspolitischen Bericht 2010 angestossen und fusst immer noch auf den zuversichtlichen Friedens­prognosen der Nachwendezeit. Besonders die damalige Aussenministerin und EU-Beitrittsbefürworterin Micheline Calmy-Rey (SP) nahm Einfluss auf den Bericht. Verfasst haben diesen die gleichen Köpfe, die bereits früher den Abschied vom Verteidigungskonzept vorantrieben – hin zu internationaler «Sicherheit durch ­Kooperation». Spiritus Rector ist der Chef Sicherheitspolitik Christian Catrina, ein ehemaliger Lehrer und Soziologe, der sich auf Rüstungsbeschränkung und Abrüstung spezialisiert hat. Ein Glücksfall für jeden potenziellen Angreifer.

Eine wichtige Rolle beim Sicherheitspolitischen Bericht 2010 spielte ein weiterer Diplomat – was den wachsenden Einfluss des Aussendepartements auf die Sicherheitspolitik illustriert –: Botschafter Anton Thalmannn, der ­bereits federführend am Vorgängerbericht aus dem Jahr 2000 mitwirkte. Von Thalmann stammt der Satz, die Schweiz solle ihre Neutralität «sanft einschlafen» lassen. Der Botschafter hält Europa nach eigenem Bekunden für «ziemlich pazifiziert», was «wir der Europäischen Union zu verdanken» hätten. Die Schweiz brauche deshalb keine Verteidigungsarmee mehr, ­deren Kapazitäten seien abzubauen.

Die grossangelegte Ausserdienststellung der Infrastruktur (inklusive Flugplätze und Logistikzentren), die jetzt in Angriff genommen wird, passt ins Bild. Sie ist im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 vorgespurt. «Auf die Kampfinfrastruktur kann darum verzichtet werden», heisst es dort wörtlich.

Auch personell ist der Tiefpunkt noch nicht erreicht. Nach Umsetzung der WEA (Weiterentwicklung der Armee, faktisch eher: weitere ­Abrüstung der Armee) beträgt der Sollbestand nur noch 100 000 Mann. Zur Verteidigung befähigt (Bodentruppen) sind davon bloss noch 20 000. Das sind nicht mehr, als ein mittleres Schweizer Fussballstadion fasst. Und diese Truppenstärke reicht kaum mehr, um das Territorium eines grösseren Kantons zu schützen, geschweige denn, es zu verteidigen. Allein für den Schutz des Flughafens Zürich über län­gere Zeit sind gemäss Schätzung nach der Übung «Aeroporto» im Jahr 2010 genauso ­viele Soldaten nötig. Mehr ist da nicht.

Fazit: Wer als Bürger und Steuerzahler davon ausgeht, er investiere mit seinem Geld für den Krisenfall in seine persönliche Sicherheit und die seiner Familie, sieht sich getäuscht. Die Schweizer Armee im Jahr 2014 ist nur noch ein Schatten ihrer selbst. Sie wurde vorsätzlich von oben geschwächt. Der Bundesrat hat die Stimmbürger vor Abstimmungen sogar mit falschen Versprechungen in trügerische Sicherheit gelullt. Am Ende ist die Rechnung einfach: Wer die Schweiz als unabhängigen Staat erhalten will, setzt sich für eine leistungsfä­hige Verteidigungsarmee ein. Wer die unabhängige und neutrale Schweiz überwinden will, braucht auch keine Armee. Massgebende strategische Vordenker in Bundesbern gehören ­erklärtermassen zur zweiten Gruppe.

Montag, 5. Mai 2014

Volksabstimmung über das Gripenfondsgesetz

Ein Entwicklungsprojekt ohne Abhalte-Wirkung

von Beni Gafner, Bern (BaZ, 05.05.2014)


Hypothetische Frage: Welchen Befehl erteilt Verteidigungsminister Ueli Maurer (SVP) der Armee am Montag nach einer verlorenen Gripen-­Abstimmung? Wird er «Helm ab zum Gebet!» befehlen? Oder gar «Fahnen einrollen»? Eigentlich wäre genau dies im eher über­raschenden Fall eines Volks-Neins zu erwarten.

Denn die Ablehnung des ­Gripenfondsgesetzes am 18. Mai bedeutete Maurers jüngsten Aussagen zufolge «nicht nur ein Schuss ins Knie, sondern ebenso ein Stich ins Herz der Schweiz». Maurer stilisiert den Gripen hoch zur Existenzfrage von Armee und Land. Stirbt bei einem Nein beides? Natürlich nicht. Denn die Gripen-Abstimmung entspricht keineswegs einem systemrelevanten Plebiszit. 

Es geht um den Kauf einer spezifischen Waffenplattform, die, zugegebenermassen, prestigeträchtiger ist als der Kauf von Geländewagen oder Funkgeräten.

Kaputtgespart, kaputtreformiert
Die letzte von mehreren, tatsächlich systemrelevanten Armeeabstimmungen liegt knapp acht Monate zurück. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) kassierte mit ihrem Plan, die Wehrpflicht abzuschaffen, eine schwere Niederlage. Über 73 Prozent lehnten die GSoA-Initiative ab, die am Fundament der bewaffneten Neutralität ansetzte. Kein Kanton unterstützte die Vorlage. 1 761 000 sagten Nein, nur 646 100 legten ein Ja ein. In der Deutschschweiz wuchteten drei von vier Stimmenden die GSoA nieder. Würde dem Stimmvolk eine Stellungnahme über die Zukunft der bewaffneten Neutralität abverlangt, fiele das Resultat noch krasser aus. Dies zeigen die ­konstant hohen Zustimmungswerte bei Umfragen der ETH Zürich von zuletzt über 90 Prozent. Die Rechnung bei einem Nein zum Gripen wäre demnach zwingend:

Mindestens 30 Prozent der Nein-Stimmen kämen von Bürgern, die hinter der Armee und hinter dem Erfolgsmodell der bewaffneten neutralen Schweiz stehen. 

Armeeabschaffer sind in diesem Land nicht mehrheitsfähig. Weder für den eindrücklich für den Gripen kämpfenden Bundesrat Maurer noch für die Armeeführung bestünde also ein Grund, nach einem Nein in Depressionen zu verfallen.

Die Verantwortung für eine hoffentlich bald wieder einsatzfähige, voll­ständig ausgerüstete Armee läge nach einem ablehnenden Volksentscheid exakt bei jener bürgerlichen Mehrheit, die unsere Armee nach 1995 in mehreren Schritten kaputtgespart und kaputt­reformiert hat. 

Es waren die Vertreter von CVP und FDP, die im National- und im Ständerat die Armee unter Anführung der SVP-Bundesräte Adolf Ogi und Samuel Schmid immer näher an jene Nato heranführten, die nun ihre letzten drei Kriege verloren hat (Irak, Afghanistan, Libyen) und die sich im aktuellen Krieg um die Ukraine als handlungs­unfähig erweist.

Es waren nicht ein Andreas Gross, ein Joe Lang oder ein Cédric Wermuth, die erwirkten, dass die Eidgenossenschaft jährlich Milliarden für eine Armee ausgibt, die im Ernstfall nicht einmal mobilisiert werden könnte. Sie waren es auch nicht, die unbewaffneten (!) Luftpolizeidienst auf Bürozeiten reduzierten und utopische zehnjährige Vorwarnzeiten veranschlagten, die es der Armee rechtzeitig erlauben würden, aus dem Schlaf­modus in die Einsatzfähigkeit zu wechseln. 

Wir erleben nun, wie der Traum vom stabilem Frieden in Westeuropa durch das realitätsbezogene Bewusstsein abgelöst wird, wonach sicherheitspolitisch nur glaubwürdig ist, wer das Überraschende meistern kann.

Glaubwürdige Abhalte-Wirkung
Will die Schweiz sicherheitspolitisch wieder ernst genommen werden, muss von ihrer Rüstung, aber auch von ihrer Ausbildung und ihrem Auftreten Ab­­halte-Wirkung ausgehen.

Dissuasion und das Konzept des «hohen Eintrittspreises» werden gegenüber alten und neueren Bedrohungsformen plötzlich wieder aktuell.

Der Gripen E, der in der Schweiz in bestenfalls zehn Jahren operativ voll einsatzfähig sein wird, entspricht diesen Anforderungen nicht. Er steht für ein Friedensprojekt aus einer Zeit, als bewaffnete Auseinandersetzungen in Europa für unmöglich gehalten wurden. Nur wer innerlich davon ausgeht, dass der Jet ausserhalb einfachster Luftpolizeieinsätze nie wirklich gebraucht wird, geht jetzt hin und werkelt über Jahre an einem Jet herum, um morgen oder übermorgen jener Leistungsfähigkeit nachzurennen, wie sie die Schweiz mit dem bestehenden F/A-18 heute schon besitzt.

Bewaffnete Neutralität heisst im internationalen Zusammenhang, Selbstverantwortung zu übernehmen – also aus eigener Kraft Vorsorge zu treffen, dass die Schweiz einen Angriff überleben und mit angemessenen Mitteln zurückschlagen kann. Dies ist der Kern des Schweizer Dissuasion-Konzepts.

Mit einem industriell risikoreichen und sicherheitspolitisch fragwürdigen Entwicklungs­projekt gewinnt die Armee ihre ver­lorene Glaubwürdigkeit nicht zurück. Dies belegen die negativen Schweizer Evaluationsresultate zur operativen Leistungsfähigkeit des Gripen. Es ist massgeblich diese Leistungsfähigkeit, die im Einsatz über Erfolg und Misserfolg entscheidet und die gegen aussen eine Abhalte-Wirkung entfaltet. Wer behauptet, die Kampfkraft von Waffensystemen spiele in einer Armee keine Rolle, es gehe nur um ein Signal nach aussen, schadet letztlich der Glaubwürdigkeit der Armee. Am 18. Mai wird die Frage geklärt, ob die Schweiz die Fähigkeit zum «Säbelrasseln» wirklich besitzen will – oder ob sie sich damit nicht viel eher der Lächerlichkeit preisgibt.

beni.gafner@baz.ch


http://mybaz.ch/Ks5dIu/

Mittwoch, 30. April 2014

Kennt Strategie Freund oder Feind?

Strategie kennt weder Freund noch Feind, sondern einzig Streitgegner, die Interessenskonflikte austragen. Dabei bedienen sie sich ihrer dafür bereitgestellten Machtmittel. In dieser Dialektik der Willen (Beaufre) ist die psychologische Beeinflussung der eigentliche Kern alles Handelns: Es geht ja schliesslich darum, den Selbstbehauptungswillen des Streitgegners zu brechen. Nachdenklich stimmt jedoch, wenn die eigene Regierung sich gegen das eigene Volk wendet und die Freiheit ihres Schutzes Willens immer mehr einschränkt. Schlimm genug wenn dies in tumber Unwissenheit erfolgt - dem Verrat an Verfassung gleichzusetzten, falls dies im vollen Bewusstsein vorangetrieben würde.

8 Strategische Optionen