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Montag, 14. April 2025

Von der Strategischen Klammer


Kennt Strategie Freund oder Feind?

Strategie kennt weder Freund noch Feind, sondern einzig Streitgegner, die Interessenskonflikte austragen. Dabei bedienen sie sich ihrer dafür bereitgestellten Machtmittel. In dieser Dialektik der Willen (Beaufre) ist die psychologische Beeinflussung der eigentliche Kern alles Handelns: Es geht ja schliesslich darum, den Selbstbehauptungswillen des Streitgegners zu brechen. Nachdenklich stimmt jedoch, wenn die eigene Regierung sich gegen das eigene Volk wendet und die Freiheit ihres Schutzes Willens immer mehr einschränkt. Schlimm genug wenn dies in tumber Unwissenheit erfolgt - dem Verrat an Verfassung gleichzusetzten, falls dies im vollen Bewusstsein vorangetrieben würde.

8 Strategische Optionen

Montag, 5. Oktober 2015

Gedankensplitter zur Massenflucht in Richtung Westeuropa


Gemäss Berichterstattung erlebt Westeuropa einen Flüchtlingsinflux von einem Ausmass, der seines gleichen seit dem Zweiten Weltkrieg sucht. Bis zu 1 Mio. Flüchtlinge werden im Jahr 2015 alleine in Deutschland erwartet. Die Zusammensetzung dieser Flüchtlingswelle bezüglich Herkunftsländer, Auswanderungsgrund, Geschlecht und Alter ist so mannigfaltig wie die Anzahl Einzelschicksale dieser Menschen. Die Mehrheit der Flüchtlinge sollen junge Männer sein.

Es kann grundsätzlich zwischen zwei Motivationskategorien differenziert werden, welche diese Menschen zum Auswandern treiben: Push-Faktoren und Pull-Faktoren.

Push-Faktoren sind Faktoren, die Menschen aus ihrer Heimat heraustreiben. Die Zustände in den Herkunftsländer der Flüchtlinge sind geprägt von:

  • Staatlicher Willkür,
  • Staatsmacht- und Wirtschaftsgefüge, das von Nepotismus und Korruption durchtränkt ist,
  • Grosser Armut und Arbeitslosigkeit,
  • Tiefem Ausbildungsniveau,
  • Geringer sozialer Mobilität,
  • hoher Geburtenrate,
  • nichtexistenten Sozialwerken.

Daraus resultiert letztlich Krieg.

 

Pull-Faktoren sind Faktoren, welche die Menschen in die jeweiligen Zielländer anziehen. Die Zustände in den Zielländern sind geprägt von:

  • der Ideologie der Aufklärung und des Humanismus', die auf Rechtssicherheit, Freiheit und Egalität sowie Toleranz unter Bürgern gründet,
  • Demokratischer Kontrolle des Staatsmachtapparats,
  • Wohlstand,
  • Hohem Bildungsniveau,
  • Sozialer Mobilität,
  • Tiefer Geburtenrate,
  • Etablierten Sozialwerken.

Daraus resultiert letztlich Frieden. Diese Errungenschaften sind aber nicht gottgegeben, sind Ergebnis von Generationen, die dafür gekämpft haben und gestorben sind, und sind durch jede Generation immer wieder zu bestätigen und zu verteidigen.

Es ist doch nachvollziehbar, dass gerade junge Männer in der Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit in ihren Herkunftsländern ihr Glück in der Ferne suchen, den Mut aufbringen, ihre Heimat verlassen und sich ins Ungewisse auf machen, anstatt in sicherer Armut und Versklavung in ihren Herkunftsländer auszuharren. Oder nicht?

Ein anderer Lösungsansatz zur Überwindung der Flüchtlingskrise

Ungemach und ein Gefühl vager Angst breiten sich in den Nationalstaaten Europas aus; Angst vor einer bevorstehenden Unterminierung unserer zivilisatorischen Errungenschaften. Es drohen soziale Unruhen. Um nicht als xenophober Populist oder gar als Faschist verschrien und in die rechte, braune politische Ecke gestossen zu werden, schweigt noch die Mehrheit in der Öffentlichkeit, wagt einzig am Stammtisch den Mund zu öffnen und seinem Unmut Ausdruck zu verleihen. Es gärt.

Weder Rechts noch Links bieten Hand für realistische, auf lange Sicht konzipierte Lösungsansätze. Die einen wollen am liebsten Grenzzäune aufziehen, die anderen beschwören vorbehaltlose Anstrengungen zur Integration alles Fremdartigen. Es gibt sie; die auf lange Sicht ausgelegte Lösung. Diese muss den geflüchteten jungen Männern Hoffnung geben, dass sie eines Tages in ihre Heimatländer zurückkehren, das Schicksal in ihre eigene Hände nehmen und dort die Voraussetzungen für eine Zivilgesellschaft schaffen können, die auf individueller Freiheit, Rechtssicherheit und Egalität gründet. Dieser Weg wird nicht durch Almosen resp. in Austausch der eigenen Freiheit durch Abhängigkeit vom Westen geebnet sein. Dieser Weg wird Aufopferung, Blut und harte Arbeit über Jahrzehnte hinweg von ihnen abverlangen. Diesem erforderlichen hohen Einsatz steht der in Aussicht gestellte unbezahlbare Gewinn: Freiheit.

Eines sollten die letzten 20 Jahren den Westmächten gelehrt haben: Liberale Werte lassen sich weder durch humanitäre Intervention (R2P) noch durch Absetzung nicht genehmer Regime durch bewaffnete Intervention (War on Terror) von aussen aufoktroyieren. Regimewechsel muss von der eigenen Bevölkerung initiiert und getragen werden. Denn jede vermeintlich noch so gut gesinnte Besatzungsmacht wird über kurz oder lang abziehen, egal wie weit die aus der Asche der Zerstörung entstandenen, neuen staatlichen Institutionen gereift und etabliert sind. Das Gros der Bevölkerung wird in ihrer Heimat verbleiben, ergibt sich ihrem Schicksal und arrangiert sich mit der ins Sicherheitsvakuum einspringende Macht.

Anstatt sich auf einen gemeinsamen Schlüssel zur Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Europa zu verständigen, sollten sich die europäischen Nationalstaaten auf eine gemeinsame Strategie einigen. Eine solche Strategie muss sicherstellen, dass

  1. die eigene Bevölkerung sich nicht ihrer Regierungen entfremdet oder gar ihr Vertrauen in dieselben entzieht,
  2. sie den jungen, geflohenen Männern eine Perspektive bietet, woraus sie Hoffnung schöpfen und ihnen in Aussicht stellt, wie sie ehrenvoll in ihre Heimatländer zurückkehren können.

Den Geflüchteten muss klar gemacht werden, dass sie nur auf Zeit Schutz im Westen gefunden haben. Nämlich solange bis sie bereit sind, in Korps gegliedert in ihre Heimatländer zurückzukehren, um dort den bewaffneten Widerstand zu organisieren, die Macht zu ergreifen, selbst staatliche Institutionen nach ihren Ideen den örtlichen Gegebenheiten angepasst zu etablieren und so Herr über ihr eigenes Schicksal zu werden. Ist einmal die neue Staatsmacht etabliert, sollen Frauen und Kinder in Ihrer Heimatländer zu ihren Freiheitskämpfer repatriiert werden.

Samstag, 3. Januar 2015

Beni Gafner zum Projekt WEA

Schau Dir den Tweet von @cmvabegglen an: https://twitter.com/cmvabegglen/status/551320089073438720?s=09

"Strategische Überlegungen zum «worst case» sind keine Prognosen, sondern Denkhilfen für die Vorsorge. Dies zu verstehen, ist Voraussetzung für die Mitarbeit an der sicherheitspolitischen Zukunft, genau so wie der Wille zur Selbstbehauptung."

Dienstag, 30. Dezember 2014

Das Operationskontinuum

Graphische Darstellung wie ein Einsatz der Schweizer Armee als Operation phasiert werden kann.

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Siehe auch: Von der Strategischen Klammer.




Grundsätzlich wird jeder Armeeeinsatz in Operationsphasen unterteilt. Hält man als strategisches Ziel den Beitrag der Armee zur Erfüllung der beiden Bundesgarantien "Schutz von Bestand und Gebiet der Kantone" und "Schutz der verfassungsmässigen Ordnung der Kantone" vor Augen, verfolgt jede Operationsphase selbst ein definiertes Ziel, dessen Erreichen die Folgephase initiiert.


Operationsphase
Operatives Ziel
Im Zentrum militärischer Überlegung
In der normalen Lage absolvieren Trp Kö und Formationen ihre regulären Fortbildungsdienste gem Aufgebotstableau.
Erreichen der Grundbereitschaft;
Stärkung der Vertrauens- und Glaubwürdigkeit der Armee.
VUM und Spontanhilfeeinsätze;
Schutz kritischer Infrastruktur (SKI) mit Schg mittels Wirkmitteln  der Op Sphären Cyber, EM und Info.
Phase 0
Mobilmachung
Auftragszugeschnittene Truppenzusammenstellung (Force Generation) gem Op Plan;
Erreichen der Einsatzbereitschaft.
SKI mit Wirkmitteln Boden und Luft defensiv und stabilisierend verstärken / ergänzen.
Phase 1
Unterstützung und dissuasive Präsenz
Gewalteindämmung und Deeskalation;
Operative Täuschung.
Wie Phase 0
Phase 2 und 3
Defensive und Offensive
Gegnerischer Angriff abwehren und gegnerische Kräfte zurückwerfen.
Vernichtung des gegnerischen Widerstandswillens resp. physische Vernichtung des Gegners.
Phase 4 und 5
Stabilisierung und Unterstützung
Milderung der aufgrund der Kampfhandlungen verursachten Schadensauswirkung;
Deeskalation
Wideraufbau / Instandsetzung kritischer Infrastruktur
Phase 6
Demobilmachung
Wiedereingliederung der Ada in die Zivilgesellschaft
SKI mit Schg mit Wirkmitteln  der Op Sphären Cyber, EM und Info.



Strategische Pyramide

Graphische Darstellung wie der Einsatz der Schweizer Armee verortet werden kann.

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Siehe auch: Von der Strategischen Klammer.




Das Prinzip der Subsidiarität ist im föderalistisch organisierten Bundesstaat Schweiz politische und gesellschaftliche Maxime zur Aufteilung der Staatsgewalt und für die Kompentenzaufteilung zwischen Bund und Kantone. Danach sollen bei staatlichen Aufgaben grundsätzlich zuerst Gemeinde und Kanton für die Lösung und Umsetzung zuständig sein, während der Bund zurückzutreten hat. Erst falls die untergeordnete politische Ebene überfordert ist, soll die übergeordnete Ebene tätig werden. Diese kann sich der Aufgabe ganz annehmen und erledigen oder die untergeordnete politische Ebene bei der Erledigung unterstützen.
Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Bundeskompetenzen in der Bundesverfassung einzeln und vollständig aufgezählt werden müssen. Der Bund übernimmt überdies nur Aufgaben, die einheitlich geregelt werden müssen. In allen anderen Bereichen sind automatisch die Kantone zuständig. Dies bedeutet konkret:
  • Neu anfallende staatliche Aufgaben fallen zunächst immer in den Kompetenzbereich der Kantone;
  • neue Bundeskompetenzen können nur durch eine Bundesverfassungsrevision begründet werden und sind damit dem Referendum unterstellt;
  • Dieses System der Kompetenzaufteilung kennt keine Lücken.
Der Bund garantiert:
  • Schutz der verfassungsmässigen Ordnung der Kantone. Der Bund greift ein, wenn die Ordnung in einem Kanton gestört oder bedroht ist und der betroffene Kanton sie nicht selber oder mit Hilfe anderer Kantone schützen kann.
  • Schutz von Bestand und Gebiet der Kantone.
Der Einsatz der Armee ist Bundessache. Die Armee ist sozusagen ein Vollzugsorgan der zivilen Behörde auf Bundesebene, um die eben genannten Bundesgarantien zu gewährleisten.
Die Kantone stellen Mittel für den Vollzug der ihnen übertragenen staatlichen Aufgaben bereit, die für die Bewältigung der Normallage ausgelegt sind.
Mögliche Belastungsspitzen sollen dabei grundsätzlich mittels zwischenkantonaler Zusammenarbeit (Konkordate) abgedeckt werden.
Sollten dennoch zusätzliche Bedürfnisse an geeigneten Mitteln im personellen Umfang und/oder besonderer Fähigkeiten entstehen, so gelangen die Kantone an den Bund.
Die Armee unterscheidet zwischen sechs Operationssphären, in denen militärische Kraft entfaltet wird: Boden, Luft, Weltraum, elektromagnetischer Raum, Cyberraum und Informationsraum.
Das Heer versteht sich als eigentlicher Kompetenzträger der Operationssphäre Boden. Im Gegensatz zu allen anderen Operationssphären, kann der Bund seine Einsatzverantwortung über militärische Mittel einzig derjenigen der Operationssphäre Boden im Sinne der Subsidiarität an die Kantone delegieren.

Mit dem de facto Wegfall von kantonalen Formationen fehlen den Kantonen eigene militärische Bodenverbände, über die sie auf ihrem Gebiet verfügen könnten. Bei anfallendem Bedarf an militärischen Leistungen müssen Kantone deshalb ihre Gesuche um Unterstützung an den Bund richten. Diese Unterstützungsgesuche durchlaufen den Weg über die Territorialdivision zur Armeeführung. Auf Bundesebene werden die Unterstützungsgesuche im strategischen und operativen Kontext beurteilt. Kommt die oberste Führungsebene zum Schluss, dass die Problemstellung auf untergeordnete Ebene (Kanton) gelöst werden kann und der Bund einzig unterstützend tätig werden soll, werden den Gesuchen stattgegeben, ein Kommandant subsidiärer Einsatz bestimmt und diesem gewisse Truppenteile unterstellt. Dabei delegiert der Bund gleichzeitig seine Einsatzverantwortung über diese Truppenteile an die nächst tiefere politische Ebene (Kanton).

Andere Bundesstellen ersuchen das VBS mittels Amtshilfegesuch um Unterstützung (zB Ustü GWK).
Das Prinzip der Subsidiarität vereinigt in sich auch die Möglichkeiten, in denen die oberste zivile Behörde (Bund) ihre Einsatzverantwortung über das Vollzugsorgan "Armee" mit Auflagen an die Kantone delegiert (Stabilisierung) oder wenn nötig vollumfänglich in eigener Hand behält, um ihre auf Bundesebene übertragenen Hoheitsrechte verwirklichen zu können (Abwehr).
Erhält der Kanton die Einsatzverantwortung über die bezeichneten Formationen ohne Auflagen delegiert, obliegt es in seinem Ermessen, wie er die Verbände mit ihren Leistungen einzusetzen gedenkt. Stehen primär (gefechts)technische Leistungen im Vordergrund wie zum Beispiel beim Einsatz von Spezialmaschinen oder bei Schutzaufgaben zur Entlastung von Polizeikräften, kann die bezeichnete zivile Behörde ihre vom Bund zur Verfügung gestellten militärischen Mittel ihren eigenen angestammten Vollzugsorganen (Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz etc.) zuweisen. In diesem Fall erhält der Truppenkommandant von seiner militärisch vorgesetzten Stelle in der Regel einen weitgefassten Auftrag im Sinne von:
  • Ist dem Kanton xy zur Zusammenarbeit zugewiesen;
  • Hält sich bereit, die zivilen Behörden des Kantons xy zu unterstützen.
Werden militärische Verbände zum Zwecke der Stabilisierung eingesetzt, so verbleibt die Einsatzverantwortung grundsätzlich auf Stufe Bund. Dort wo sinnvoll wird der Bund die Einsatzverantwortung mit Auflagen an Kantone delegieren. Auflagen werden Bereiche umfassen, die zur Erreichung angestrebter Wirkungsentwicklung eingesetzter Verbände unablässig sind. So hat die bezeichnete Behörde den Truppenkommandanten auf derselben Stufe wie ihre anderen angestammten Vollzugsorgane zu führen. Die Truppe ist in ihrer Integrität zu belassen. Räume, die zur taktischen Kraftentfaltung benötigt werden, fallen für die dafür notwendige Zeitdauer in den Verantwortungsbereich des militärischen Kommandanten. Nur so kann der militärischer Kommandant, die zur Auftragserfüllung notwendigen taktischen Verfahren anwenden.
Der Bund bezeichnet in jedem Fall einen HSO als Kommandanten, der in seiner Führungsverantwortung alle anfallenden notwendigen koordinierenden Massnahmen auf seiner Stufe mit der entsprechenden zivilen Behörde trifft. Der Truppenkommandant erhält von seiner militärisch vorgesetzten Stelle in der Regel einen taktisch bindenden Auftrag im Sinne von:
  • Stabilisiert seinen Raum.
Setzt der Bund die Armee ein, um die ihm übertragenen Hoheitsrechte im Sinne der Bundesgarantie im Rahmen der Abwehr durchzusetzen, wird der Bund die Einsatzverantwortung dafür nicht an die Kantone delegieren, sondern in seiner Hand behalten.
Der Truppenkommandant erhält von seiner militärisch vorgesetzten Stelle taktisch bindende Aufträge. Im Abwehrdispositiv erhalten militärische Kommandanten als Vertreter des Bundesvollzugsorgans Armee in ihren zugewiesenen Abschnitten die für die taktische Leistungserbringung bis in hin zur Kampfführung notwendige räumliche Einsatzverantwortung.